MeDiAgt
Ihre Oase in der Servicewüste
Unser Kerngeschäft
Austausch – Montage – Reparatur – Wartung von:
Heizkostenverteiler
Wärmemengenzähler
Wasserzähler
Rauchwarnmelder
Arbeiten im Technischer Kundendienst
Montagepartner für den Regelaustausch / Montagen
Für Stadtwerke, Messdienstleister, Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften/-genossenschaften übernehmen wir den eichrechtlich vorgeschriebenen, turnusmäßigen Zählerwechsel (Regeltausch bzw. Regelaustausch) von Heizkostenverteilern (HKV, auch Funk-Heizkostenverteiler bzw. Funk-HKV), Wärmezählern und Wärmemengenzählern (WMZ), Kalt- und Warmwasserzählern (KWZ/WWZ) sowie die Wartung und Prüfung von Rauchwarnmeldern (Rauchmelder) – zuverlässig und termingerecht in unserem Einsatzgebiet NRW und Niedersachsen, mit Schwerpunkt im Westmünsterland, Münsterland, am Niederrhein und im Ruhrgebiet. Auch außerhalb des regulären Turnus übernehmen wir Zähleraustausch, Montage, Reparatur und Wartung dieser Messgeräte. Als Montage- und Kooperationspartner (Subunternehmer/Werkunternehmer) für Abrechnungsunternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft stehen wir für Montage-, Wechsel- und Ablesedienste – inklusive Funkablesung – zur Verfügung.
Wichtige Fakten rund um Regelaustausch, Fernablesung und Rauchwarnmelder
Was bedeutet Regelaustausch bei Wasser- und Wärmezählern?
Kalt-, Warmwasser- und Wärmezähler unterliegen dem Mess- und Eichrecht. Seit der Änderung der Mess- und Eichverordnung 2021 gilt für alle drei Zählerarten einheitlich eine Eichfrist von sechs Jahren, die jeweils zum Ende des betreffenden Kalenderjahres abläuft. Danach schreibt das Gesetz eine Nacheichung oder den Austausch vor. Weil eine Nacheichung meist deutlich teurer wäre als ein regulärer Wechsel, werden die Geräte in der Praxis direkt getauscht. Diesen planmäßigen Wechsel (Regeltausch bzw. Regelaustausch) führen wir als Montagepartner für Sie durch.
Welche Geräte tauschen, montieren und warten wir?
Heizkostenverteiler (HKV), auch als Funk-Heizkostenverteiler (Funk-HKV), Wärmezähler und Wärmemengenzähler (WMZ), Kalt- und Warmwasserzähler (KWZ/WWZ) sowie Rauchwarnmelder (Rauchmelder). Jeweils übernehmen wir Austausch, Montage, Reparatur und Wartung. Dazu kommen sonstige technische Kundendienstarbeiten im Gebäudemanagement.
Was bedeutet „fernablesbar“, und bis wann müssen Altgeräte umgestellt sein?
Ein Messgerät gilt als fernablesbar, wenn man es auslesen kann, ohne die Wohnung zu betreten, zum Beispiel per Funk. Typische Beispiele sind Funk-Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Warmwasserzähler mit Funkmodul. Ältere Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Warmwasserzähler, die sich nicht aus der Ferne ablesen lassen, müssen nach der Heizkostenverordnung bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Wer die Frist versäumt, riskiert, dass Mieter bei der Heizkostenabrechnung ihren Anteil um drei Prozent kürzen. Ausnahmen gelten nur in Sonderfällen. Wer früh plant, vermeidet Engpässe bei den Montageterminen. Nachrüstung und Austausch übernehmen wir in NRW und Niedersachsen.
Gibt es eine Pflicht für Rauchwarnmelder, und wie oft müssen sie gewartet werden?
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gilt für Wohnungen eine gesetzliche Ausstattungspflicht: Rauchwarnmelder sind vorgeschrieben, und für die Ausstattung ist der Eigentümer verantwortlich. Als Mindestausstattung gehören Rauchwarnmelder in Schlafräume, Kinderzimmer und in die Flure, über die Rettungswege führen. Die Melder müssen außerdem betriebsbereit gehalten werden: Nach DIN 14676 werden sie mindestens alle zwölf Monate geprüft und gewartet, spätestens nach zehn Jahren werden sie ersetzt. Wer die Betriebsbereitschaft sicherstellen muss, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Der Eigentümer kann die Wartung auch selbst übernehmen und an eine Fachfirma übertragen. Genau das übernehmen wir für Sie, einschließlich Montage und Austausch.
In welchen Regionen sind wir tätig, und für wen arbeiten wir?
Unser Einsatzgebiet ist Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, unser Standort ist Bocholt. Schwerpunkte sind das Westmünsterland, das Münsterland, der Niederrhein und das Ruhrgebiet, insbesondere die Kreise Borken und Wesel sowie Städte wie Bocholt, Borken, Dinslaken, Moers, Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen und Marl. Wir arbeiten als Montage- und Kooperationspartner (Subunternehmer/Werkunternehmer) für Stadtwerke, Messdienstleister, Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort, hier geht es zum Kontakt.
MeDiAgt wurde 1992 von Inhaber Michael Mogk gegründet. Von unserem Standort in Bocholt aus sind wir als technischer Kundendienst für Gebäudemanagement in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen unterwegs – zuverlässig, unkompliziert und mit kurzen Wegen.
„Ihre Oase in der Servicewüste.“
Unser qualifiziertes Team – vom Meister bis zur Bürokraft – sorgt für zuverlässigen Service.
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Adresse
MeDiAgt GebäudemanagementInhaber: Michael Mogk
Am Bahnhof 25
46397 Bocholt
Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Diensteanbieter
MeDiAgt Gebäudemanagement
Inhaber: Michael Mogk
Am Bahnhof 25
46397 Bocholt
Kontakt
Telefon: 02871 274 95 09
E-Mail: anfrage@mediagt.de
Wirtschafts-Identifikationsnummer
DE417509104-00001
Redaktionell verantwortlich
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Am Bahnhof 25
46397 Bocholt
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RheinLand Versicherungen
RheinLandplatz, 41460 Neuss
Geltungsraum der Versicherung: weltweit
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Inhaber: Michael Mogk
Am Bahnhof 25, 46397 Bocholt
E-Mail: anfrage@mediagt.de
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E-Mail: DSB-MIH@hall-computer.de
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